Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45167
LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12 (https://dejure.org/2012,45167)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 16 R 458/12 (https://dejure.org/2012,45167)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 16 R 458/12 (https://dejure.org/2012,45167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 AAÜG
    Zusatzversorgung technische Intelligenz - Ingenieurschule für Lebensmittelindustrie - wissenschaftlicher Assistent - Lehrtätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Beitrittsgebiet; Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz; Einzelfall eines Lehrers an Technikerschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 7/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Nach § 1 AVTI-VO iVm § 1 Abs. 1 und 2 der 2. DB hängt ein solcher Anspruch von drei Voraussetzungen ab (vgl nur zB BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R - juris - mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG ), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, kommt es im Hinblick auf die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die AVTI darauf an, ob ein Ingenieur seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war (vgl zusammenfassend BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R - juris; BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 B - juris).

    Bei der sachlichen Voraussetzung handelt es sich wie bei der persönlichen und betrieblichen Voraussetzung um eine anspruchsbegründende Tatsache, für die nach allgemeinen prozessualen Gründen der Anspruchssteller die Beweislast trägt; dies gilt für das Vorhandensein positiver wie für das Fehlen negativer Tatbestandsmerkmale (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Diese positive Statusentscheidung (vgl zB BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2) bindet die Beteiligten und das Gericht (vgl § 77 SGG).

    Maßgeblich ist hier das Sprachverständnis der DDR am 2. Oktober 1990 (vgl BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - juris).

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Das BSG hat in dem Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 31/03 R - unter Bezugnahme auf die "Präambel" der AVTI-VO und den in § 1 Abs. 1 der 2. DB aufgeführten Personenkreis ausgeführt, dass Ingenieure die sachliche Voraussetzung für eine Einbeziehung nur dann erfüllen, wenn entsprechend ihrem Berufsbild der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im produktionsbezogenen ingenieurtechnischen Bereich lag, diese Tätigkeiten somit die Aufgabenerfüllung geprägt hatten.

    Zu dem privilegierten Personenkreis der Einzubeziehenden zählten nach § 1 Abs. 1 der 2. DB indes - ausnahmsweise - auch Lehrer technischer Fächer, sofern diese an Fach- und Hochschulen tätig waren (vgl die Einbeziehung eines als Lehrkraft in einem VEB tätig gewesenen Ingenieurs folgerichtig verneinend: BSG, Urteil vom 31. März 2004, B 4 RA 31/03 R - juris).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Ausreichend ist auch insoweit, dass der "Ingenieurökonom" Aufgaben erfüllte, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprachen und er im Rahmen seines Berufsbilds beschäftigt war, mithin nicht berufsfremd eingesetzt wurde (vgl BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R =Soz-R 3-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Im Verfahren nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) ähnelt und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (vgl Bundessozialgericht, BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - B 4 RA 7/95 - juris), ist die Beklagte nur dann zu den von dem Kläger begehrten Feststellungen verpflichtet, wenn dieser dem persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes unterfällt.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Entscheidend ist somit, ob der Ingenieur im Wesentlichen eine seiner Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat (so auch BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 2/07 R - juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 10/08 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG ), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, kommt es im Hinblick auf die sachliche Voraussetzung einer fiktiven Einbeziehung in die AVTI darauf an, ob ein Ingenieur seiner Berufsausbildung entsprechend oder aber berufsfremd eingesetzt war (vgl zusammenfassend BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 RS 7/11 R - juris; BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 4 RS 10/08 B - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht